Unter Spielerschutz versteht man den Ausschluss Jugendlicher und Minderjähriger vom Glücksspiel. In Bayern beträgt das Mindestalter für die Spielteilnahme 21 Jahre. Der Begriff Spielerschutz beinhaltet aber noch mehr: Da das Spielen ein Suchtpotenzial beinhaltet, soll hier mit regulierenden Maßnahmen vorgebeugt werden. Suchtprävention bedeutet im Fall des Glücksspiels, problematisches Spielverhalten und pathologisches Spiel nicht entstehen zu lassen oder einzuschränken.
In Bayern gibt es eine zentrale Sperrdatei für Spielstätten, die bei der Einlasskontrolle abgeglichen wird. Jeder Spieler hat die Option zur Selbstsperre. Bei auffälligem Spielverhalten ist auch eine Fremdsperre möglich. Dazu kommen Limits für Einsätze, Gewinne, Verluste und Spieldauer und Spielpausen. Wer Probleme mit dem Spiel hat oder Betroffene kennt, kann die Beratung und Hilfe zahlreicher Einrichtungen in Bayern in Anspruch nehmen.